Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
13. Dezember 2010
Anlage 18
Anlage 18 – (zu § 44 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 373, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle bgbl1_2014_j0373_0010_thumb.gif bgbl1_2014_j0373_0010.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt
Kurz erklärt
- Der Abschnitt bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
- Die Veröffentlichung erfolgte im Jahr 2014 und ist unter der Fundstelle BGBl. I 2014, 373 zu finden.
- Es gibt Hinweise auf verschiedene Änderungen, die im Text erwähnt werden.
- Eine Fußnote verweist auf die spezifischen Änderungen des Gesetzes.
- Ein PDF-Dokument mit weiteren Informationen ist verfügbar und wird in einem neuen Fenster angezeigt.